ImmoNr | MCF-PRP3 |
Kaufpreis | 350.000,00 € |
Nutzungsart | Wohnen |
Objektart | Haus |
Objekttyp | Villa |
Wohnfläche | 191,00 m² |
Grundstücksgröße | 271,00 m² |
Anzahl Schlafzimmer | 3 |
Anzahl Badezimmer | 3 |
PLZ | 03169 |
Ort | Algorfa |
Land | Spanien |
Region | Valencia |
Jedes Haus verfügt über drei geräumige Schlafzimmer (1 in Suite), eine große Zone von Wohnzimmer-Esszimmer-Küche, mit der Möglichkeit, die Küche mit 3 Schiebetüren im japanischen Stil unabhängig zu machen. Alle Immobilien haben ein eigenes Grundstück, auf dem wir die Parkzone, die Terrasse und den unabhängigen Pool mit Schwimmen gegen den Strom, Wasserfall, Farbbeleuchtung und WiFi-Steuerung für die Manövrierbarkeit des Pools haben. Vollständig ausgebauter Keller mit Bad und Vorinstallation der Klimaanlage.
- Klimaanlage
- Doppelglas
- Elektrische Rollläden
- Einbauschränke
- Keller
- mit weißer Ware
- Nahe Zentrum
- Unterhaltungsmöglichkeiten in der Nähe
- Vorinstallation Klimaanlage
- Privater Parkplatz
- Privater Pool
- Friedliche Umgebung
- Sportanlagen
- Telefon
- Fernsehen
- Terrasse
- Zugang für Behinderte
- Viel Licht
- Sicherheitstür
- Vorbau
- Nähe Golfplatz
Mit dieser Verkaufsaufgabe bieten wir Ihnen das vorgezeichnete Objekt freibleibend und zugleich unsere Dienste als Makler an. Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.
Bei dieser Immobilie handelt es sich um ein Gemeinschaftsgeschäft der Firma Mi Casa Familie S.L. Immobilien Service.
Geldwäsche:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist First Class Immobilien nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten - beispielsweise mittels einer Kopie oder Fotografie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
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Michael Wandel
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