ImmoNr | IF-VK-ESP-0312 |
Kaufpreis | 635.000 EUR |
Nutzungsart | Wohnen |
Objektart | Haus |
Objekttyp | Chalet |
Wohnfläche | 80,00 m² |
Grundstücksgröße | 6.700,00 m² |
Anzahl Zimmer | 4 |
Anzahl Schlafzimmer | 2 |
Anzahl Badezimmer | 1 |
Anzahl sep. WC | 1 |
PLZ | 07620 |
Ort | Llucmajor |
Land | Spanien |
Region | Mallorca |
Dieses komplett renovierte, moderne Chalet befindet sich auf der Strecke zwischen Llucmajor und Algaida ca. 2 km von Llucmajor entfernt.
Im Zentrum steht das großzügige Wohnzimmer mit offener Küche. Daran angrenzend befindet sich ein helles Büro. Des Weiteren gibt es ein Schlafzimmer mit Bad und Ankleideraum sowie ein weiteres Gäste-Schlafzimmer.
Die Wohnfläche beträgt 80 m². Die überdachte Terrasse hat 20 m².
Direkt anliegend am Ende der Immobilie befindet sich der Waschraum, für die Waschmaschine, mit einer weiteren Dusche.
Dieser Raum könnte mit dem Haupthaus verbunden werden um so ein weiteres Zimmer oder Badezimmer entstehen zu lassen.
Das Chalet wird möbliert verkauft.
- Alles wurde super modern und neu eingerichtet.
- Kamin im Wohnzimmer
- Fenster mit Doppelverglasung
- Pool mit 6 x 4m
- Gesa Strom + Solaranlage
- Die Trinkwasser-Zisterne fasst 14.000 Liter
- Einfahrtstor ist elektrisch
Mit dieser Verkaufsaufgabe bieten wir Ihnen das vorgezeichnete Objekt freibleibend und zugleich unsere Dienste als Makler an. Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.
Geldwäsche:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist First Class Immobilien nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten - beispielsweise mittels einer Kopie oder Fotografie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
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Michael Wandel
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