ImmoNr | GHCB7 |
Kaufpreis | 1.495.000 EUR |
Nutzungsart | Wohnen |
Objektart | Haus |
Objekttyp | Villa |
Wohnfläche | 550,00 m² |
Grundstücksgröße | 1.003,00 m² |
Anzahl Zimmer | 5 |
Anzahl Schlafzimmer | 4 |
Anzahl Badezimmer | 4 |
Anzahl Stellplätze | 2 |
PLZ | 32811 |
Ort | Moreira |
Land | Spanien |
Region | Valencia |
Schöne Villa von hoher Qualität und nicht weit von den schönen Stränden und vom Zentrum von Moraira entfernt.
Diese Luxusvilla erstreckt sich über 3 Etagen: Im Erdgeschoss befindet sich neben der offenen Küche mit Kochinsel ein großes helles Wohnzimmer, eine Küche, ein Gäste-WC und ein Schlafzimmer mit Bad en Suite. Auf der Außenseite dieser Etage befindet sich der private Pool sowie der Grillplatz.
Im Obergeschoss befinden sich 3 große Schlafzimmer mit Badezimmer en Suite.
Durch das Untergeschoss gelangt man zur Doppelgarage und Waschküche.
Die Gemeinde Moraira liegt in der Provinz Alicante, 110 km südlich von Valencia und nur 80 km nördlich von Alicante.
Strandentfernung: 3 km
Entfernung Flughafen Alicante: 94 km
Entfernung Zentrum: 3 km
komplette Küche mit Siemens-Geräten, komplette Badezimmer und Wasserhähne der Marke Roca, LED-Beleuchtung, aerothermisches System für Warmwasser und Fußbodenheizung, Abluftklimaanlage (warm und kalt) im ganzen Haus, Sonnenkollektoren, Einbauschränke, elektrische Rollläden, Innenausstattung Alarm, Vorinstallation von Außenalarm bei Überwachungskameras. Rechteckiger Pool mit Überlaufsystem mit 12×4,5 Metern, Grill mit 22m2, Waschküche, fertiger Garten. Türen für automatischen Zugang. Energieklassifizierung A. Südausrichtung.
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Mit dieser Verkaufsaufgabe bieten wir Ihnen das vorgezeichnete Objekt freibleibend und zugleich unsere Dienste als Makler an. Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.
Bei dieser Immobilie handelt es sich um ein Gemeinschaftsgeschäft der Firma Mi Casa Familie S.L. Immobilien Service.
Geldwäsche:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist First Class Immobilien nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten - beispielsweise mittels einer Kopie oder Fotografie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
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Michael Wandel
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