ImmoNr | IF-VK-MW-001 |
Kaufpreis | 669.000 EUR |
Nutzungsart | Wohnen |
Objektart | Wohnung |
Objekttyp | Dachgeschoss |
Wohnfläche | 112,00 m² |
Anzahl Zimmer | 4 |
Anzahl Schlafzimmer | 3 |
Anzahl Badezimmer | 1 |
Anzahl sep. WC | 1 |
PLZ | 22335 |
Ort | Hamburg / Fuhlsbüttel |
Land | Deutschland |
Diese attraktive Dachgeschosswohnung kann ab sofort erworben werden! Die Wohnung befindet sich in einem Mehrfamilienhaus mit insgesamt 7 Wohneinheiten.
Es handelt sich hierbei um einen Erstbezug.
Neben den vier einladenden, hellen Wohnräumen hält die Wohnung für seinen zukünftigen Eigentümer ein modernes und geräumigen Badezimmer sowie ein separates Gäste-WC bereit. Der Küchenbereich ist offengehalten. Die Wohnräume sind mit einem schicken Design-Fußbodenbelag ausgestattet. Die freistehenden Balken geben den Räumen einen besonderen Wohlfühlfaktor.
Die Beheizung der Wohnung erfolgt über eine Fußbodenheizung. Der großzügige Balkon lädt zum Entspannen und Verweilen ein. Ein Parken durch die Anwohner ist vor dem Objekt möglich.
Mit dieser Verkaufsaufgabe bieten wir Ihnen das vorgezeichnete Objekt freibleibend und zugleich unsere Dienste als Makler an. Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Außencourtage in Höhe von 3,57 % inkl. gesetzl. MwSt. auf den Kaufpreis ist bei notariellem Vertragsabschluss vom Käufer verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Die Firma Immobilien-Führer erhält einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.
Geldwäsche:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist First Class Immobilien nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten - beispielsweise mittels einer Kopie oder Fotografie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
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Michael Wandel
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