ImmoNr | WHG1 |
Kaufpreis | 469.000 EUR |
Nutzungsart | Wohnen |
Objektart | Haus |
Objekttyp | Villa |
Wohnfläche | 200,00 m² |
Grundstücksgröße | 220,00 m² |
Anzahl Zimmer | 3 |
Anzahl Schlafzimmer | 3 |
Anzahl Badezimmer | 3 |
Anzahl Stellplätze | 1 |
PLZ | 30720 |
Ort | Santiago de la Ribera |
Land | Spanien |
Region | Valencia |
Exklusive Villa mit 3 Schlafzimmern und 3 Bädern in der Gegend von Santiago de la Ribera – Mar Menor – nur 750 Meter vom Strand entfernt.
Entfernung Strang: 750 Meter
Entfernung Flughafen Murcia: 35 Minuten
Entfernung Flughafen Alicante: 1 Stunde 5 Minuten
Im Kaufpreis enthalten sind:
– Haushaltsgeräte
– externe Lautsprecher
– Fußbodenheizung in 3 Badezimmern
– Pool + Ausguss
– Innen- und Außenbeleuchtung (LED)
– Solarium
– Luftwärmeboiler
– voll ausgestattete Küche + Insel
– geschlossene Garage
– Kunstrasen
– Vorinstallation der Poolheizung – geschlossene Sommerküche
– voll ausgestattete Badezimmer
– Klimaanlage
– Pergola im Solarium
Zur Besichtigung dieses Objekts bieten wir Ihnen unser Hotel Costa Blanca Resort zum reduzierten Preis von 50 Euro pro Nacht für 2 Personen an.
Mit dieser Verkaufsaufgabe bieten wir Ihnen das vorgezeichnete Objekt freibleibend und zugleich unsere Dienste als Makler an. Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.
Bei dieser Immobilie handelt es sich um ein Gemeinschaftsgeschäft der Firma Mi Casa Familie S.L. Immobilien Service.
Geldwäsche:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist First Class Immobilien nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten - beispielsweise mittels einer Kopie oder Fotografie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
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Michael Wandel
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