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Wohnung

Penthouse mit großer Terrasse und traumhaften Panorama-Meer-Blick

Objektbeschreibung

Penthouse im Herzen von Porto Christo

Dieses Penthouse bietet fast einen Rundblick über Porto Cristo und die Bergkette im Nord-Osten Mallorcas. Die ca. 95 m² große Immobilie besitzt drei Schlafzimmer und eine ca. 80 m² große Terrasse mit einem kleinen Gerätehaus für Möbel etc.

Das Penthouse befindet sich unweit einer Schule, was wahrscheinlich vor allem für Familien interessant ist. Die Wohnung liegt in der vierten Etage eines Mehrfamilienhauses und ist ohne Fahrstuhl durch ein sehr gepflegtes Treppenhaus zu erreichen. Mit der Zustimmung der anderen Eigentümer wäre auch ein Anbau für einen Fahrstuhl denkbar. Was Wiederrum der Wertsteigerung dienen würde.

Die Dachterrasse ist mit LEDs ausgestattet, so dass Sie den Abend und die Nacht in entspanntem Ambiente mit traumhaften Blick genießen können.

Zu der Wohnung gehört außerdem eine Garage, die sich im Erdgeschoss des Hauses befindet. Auf dem Dach - Gemeinschaft - ist Platz genug für eine Wäscheleine etc.

In Kürze wird die Fassade und die Wasserleitungen aus der Gemeinschaft heraus erneuert. Ein akuter Investitionstau besteht nicht.

Im Großen und Ganzen eine tolle Immobilien zu einem fairen Preis.

Sonstige Angaben

Mit dieser Verkaufsaufgabe bieten wir Ihnen das vorgezeichnete Objekt freibleibend und zugleich unsere Dienste als Makler an. Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.

Geldwäsche:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist First Class Immobilien nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten - beispielsweise mittels einer Kopie oder Fotografie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.

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