ImmoNr | PYC21 |
Kaufpreis | 389.900 EUR |
Nutzungsart | Wohnen |
Objektart | Haus |
Objekttyp | Villa |
Wohnfläche | 90,00 m² |
Grundstücksgröße | 200,00 m² |
Anzahl Schlafzimmer | 3 |
Anzahl Badezimmer | 2 |
Anzahl Stellplätze | 1 |
PLZ | 30730 |
Ort | San Javier |
Land | Spanien |
Region | Murcia |
Luxuriöse 2-stöckige Villen mit privatem Pool, Terrasse und Solarium mit Sommerküche, in denen Sie das ganze Jahr über alle Sonnenstunden genießen können.
Jede Villa verfügt über 3 Schlafzimmer und 2 oder 3 ausgestattete Badezimmer. Es ist in einem modernen Stil und einem offenen Konzept gestaltet und besteht aus einer voll ausgestatteten Küche und einem Wohn-Essbereich.
Die Entwicklung befindet sich in San Javier (Murcia), nahe dem Strand, umgeben von Annehmlichkeiten, Parks, Sportanlagen und mehreren Golfplätzen.
Die Immobilie wird den höchsten Standards entsprechen.
San Javier ist eine Gemeinde in der autonomen Region Murcia in Spanien. Sie liegt 33 km südöstlich von Murcia entfernt.
Entfernung Strand: 7 Minuten
Ankunft Flughafen Alicante: 1 Stunde
Entfernung Flughafen Murcia: 30 Minuten
Privater Pool mit Dusche.
Küche komplett eingerichtet und ausgestattet mit Backofen, Mikrowelle, Kühlschrank, integriertem Geschirrspüler, Herd und Dunstabzugshaube.
Beleuchtung: sowohl innen (Esszimmer, Küche, Korridore und Badezimmer) als auch außen.
Einbauschränke mit Schubladen.
Voll ausgestattete Badezimmer mit Toilette, Waschtisch, Spiegel und Dusche mit Trennwänden.
Vorinstallation für Klimatisierung.
Solarium mit Sommerküche.
Parkplatz auf dem Grundstück.
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Mit dieser Verkaufsaufgabe bieten wir Ihnen das vorgezeichnete Objekt freibleibend und zugleich unsere Dienste als Makler an. Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.
Bei dieser Immobilie handelt es sich um ein Gemeinschaftsgeschäft der Firma Mi Casa Familie S.L. Immobilien Service.
Geldwäsche:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist First Class Immobilien nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten - beispielsweise mittels einer Kopie oder Fotografie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
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Michael Wandel
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