ImmoNr | MED19 |
Kaufpreis | 759.900 EUR |
Nutzungsart | Wohnen |
Objektart | Haus |
Objekttyp | Villa |
Wohnfläche | 150,00 m² |
Grundstücksgröße | 530,00 m² |
Anzahl Schlafzimmer | 2 |
Anzahl Badezimmer | 2 |
Anzahl Stellplätze | 1 |
PLZ | 03170 |
Ort | Rojales |
Land | Spanien |
Region | Valencia |
Maßgeschneiderte Villen auf Grundstücken von 530 m2 mit dem neuesten Design und Qualität.
Die drei Villenmodelle können bis ins kleinste Detail personalisiert werden und sind in zwei Größen erhältlich, 150m2 und 160m2.
Die Villa verfügt über ein sehr geräumiges Wohnzimmer mit moderner offener Küche und großen Schiebefenstern, die mit dem Garten und dem großen privaten Pool von 7 x 3 Metern verbunden sind. Das Hauptschlafzimmer verfügt über ein großes Ankleidezimmer und ein eigenes Bad sowie direkten Zugang zum Pool. Die anderen 2 Schlafzimmer verfügen zudem über ein eigenes Bad.
Preis Villa ab 679.900 Euro.
Entfernung Strand: 10 Minuten
Entfernung Flughafen Alicante: 39 Minuten
Entfernung Golfplatz: 3 Minuten
Doppelverglasung
Ebenerdig
Einbauschränke
Nahe Zentrum
In der Nähe von Unterhaltungsmöglichkeiten
Parkplatz
Klimaanlage Vorinstallation
Heizung Vorinstallation
Privatparkplatz
Privater Pool
Ruhige Lage
Telefon/DSL Anschluss
Fernsehen
Terrasse
Zugänglich für Personen mit eingeschränkter Mobilität
Viel Licht
Sicherheitstür
Blick auf die Berge
Für die Zeit der Besichtigung unserer Objekte, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, zu einem Preis von 25,00 EUR die Nacht pro Person sich in unserem Hotel Costa Blanca Resort einzubuchen.
Mit dieser Verkaufsaufgabe bieten wir Ihnen das vorgezeichnete Objekt freibleibend und zugleich unsere Dienste als Makler an. Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.
Bei dieser Immobilie handelt es sich um ein Gemeinschaftsgeschäft der Firma Mi Casa Familie S.L. Immobilien Service.
Geldwäsche:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist First Class Immobilien nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten - beispielsweise mittels einer Kopie oder Fotografie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
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Michael Wandel
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