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Wohnen
Kauf
Wohnung

Schöne Apartments nur 50 Meter vom Strand / Torre de la Horadada entfernt

Objektdaten
ImmoNr GNA6
Kaufpreis 334.900 EUR
Nutzungsart Wohnen
Objektart Wohnung
Objekttyp Etagenwohnung
Eckdaten
Wohnfläche 93,00 m²
Anzahl Schlafzimmer 2
Anzahl Badezimmer 2
Anzahl Stellplätze 1
Lage
PLZ 03191
Ort Torre de la Horadada
Land Spanien
Region Valencia
Objektbeschreibung

Kleiner Mehrfamilienhaus mit nur 13 sehr EXKLUSIVEN Apartments - nur 50 Meter von unserem schönen Mittelmeer entfernt.

Dieser Mehrfamilienhaus besteht aus:

5 Wohnungen im Erdgeschoss.
5 Wohnungen im ersten Stock,
3 exklusive Penthäuser mit privatem Solarium sowie Parkplatz im Untergeschoss.

Preis 2-Zimmer-Wohnung ab 229.900 Euro.

Preis 3-Zimmer-Wohnung ab 269.900 Euro.

Preis Penthouse mit 3 Schlafzimmern und Solarium ab 469.900 Euro.

Lage

Strand: 50 Meter
Flughafen Alicante: 1 Stunde
Flughafen Murcia: 35 Minuten

Ausstattung

Solarium
Doppelverglasung
Gemeinschaftspool
Einbauschränke
Aufzug
mit Elektrogeräten in der Küche
In der Nähe des Zentrums
In der Nähe von Unterhaltungsmöglichkeiten
Parkplatz in der Tiefgarage
Vorinstallation Klimaanlage
Telefon
Fernsehen
Terrasse
Viel Licht
Sicherheitstür
In der Nähe des Meeres

Sonstige Angaben

Alle in diesem Angebot enthaltenen Angaben, Abmessungen und Preisangaben beruhen auf Angaben des Verkäufers oder eines Dritten. Der Makler übernimmt hierfür keine Haftung.

Für die Zeit der Besichtigung unserer Objekte, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, zu einem Preis von 25,00 EUR die Nacht pro Person sich in unserem Hotel Costa Blanca Resort einzubuchen.

Mit dieser Verkaufsaufgabe bieten wir Ihnen das vorgezeichnete Objekt freibleibend und zugleich unsere Dienste als Makler an. Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.

Bei dieser Immobilie handelt es sich um ein Gemeinschaftsgeschäft der Firma Mi Casa Familie S.L. Immobilien Service.

Geldwäsche:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist First Class Immobilien nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten - beispielsweise mittels einer Kopie oder Fotografie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.

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