ImmoNr | URM15 |
Kaufpreis | 250.000 EUR |
Nutzungsart | Wohnen |
Objektart | Wohnung |
Objekttyp | Etagenwohnung |
Wohnfläche | 81,00 m² |
Anzahl Schlafzimmer | 2 |
Anzahl Badezimmer | 2 |
Anzahl Stellplätze | 1 |
PLZ | 03130 |
Ort | Santa Pola |
Land | Spanien |
Region | Valencia |
Der Komplex besteht aus drei Blöcken mit insgesamt 95 Wohnungen; Block 1 mit 35 Wohnungen, Block 2 mit 25 Wohnungen und Block 3 mit
35 Häusern. Im 1. bis 4. Stock befinden sich Häuser mit 2 und 3 Schlafzimmern. Die Immobilien im 5. Stock verfügen über ein
privates Solarium mit unabhängigem Zugang vom Haus auf dem Dach und es gibt auch 2 und 3 Schlafzimmer.
Preis 2-Zimmer-Wohnung ab 230.000 Euro.
Preis 3-Zimmer-Wohnung ab 280.000 Euro.
Strand: 100 Meter
Flughafen Alicante: 17 Minuten
Außendusche
Dachterrasse
Doppelverglasung
Erdgeschoß
Gemeinschaftlicher Pool
Einbauschränke
Aufzug
In der Nähe des Zentrums
In der Nähe von Unterhaltungsmöglichkeiten
Parkplatz
Vorinstallation Klimaanlage
Telefon
Fernsehen
Terrasse
Zugänglich für Personen mit eingeschränkter Mobilität
helle Räume
Sicherheitstür
In der Nähe des Meeres
Alle in diesem Angebot enthaltenen Angaben, Abmessungen und Preisangaben beruhen auf Angaben des Verkäufers oder eines Dritten. Der Makler übernimmt hierfür keine Haftung.
Für die Zeit der Besichtigung unserer Objekte, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, zu einem Preis von 25,00 EUR die Nacht pro Person sich in unserem Hotel Costa Blanca Resort einzubuchen.
Mit dieser Verkaufsaufgabe bieten wir Ihnen das vorgezeichnete Objekt freibleibend und zugleich unsere Dienste als Makler an. Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.
Bei dieser Immobilie handelt es sich um ein Gemeinschaftsgeschäft der Firma Mi Casa Familie S.L. Immobilien Service.
Geldwäsche:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist First Class Immobilien nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten - beispielsweise mittels einer Kopie oder Fotografie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
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Michael Wandel
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