040 611 360 18020
| ImmoNr | IF-VK-ESP-0372-N |
| Kaufpreis | 1.350.000 EUR |
| Nutzungsart | Wohnen |
| Objektart | Haus |
| Objekttyp | Finca |
| Wohnfläche | 235,00 m² |
| Grundstücksgröße | 820,00 m² |
| Anzahl Zimmer | 4 |
| Anzahl Schlafzimmer | 3 |
| Anzahl Badezimmer | 2 |
| PLZ | 07690 |
| Ort | Santanyi / Cap des Moro |
| Land | Spanien |
| Region | Mallorca |
Moro – Naturpark Mondragó – S’Amarador
Neubau-Villa mit Ferienvermietungslizenz für 6 Personen
Zum Verkauf steht eine exklusive Neubau-Villa mit gültiger Lizenz zur Ferienvermietung für bis zu 6 Personen – gelegen in unmittelbarer Nähe zum geschützten Naturpark Mondragó und dem beliebten Strand von S’Amarador.
Für das Projekt liegt bereits eine genehmigte Baugenehmigung vor. Die bestehende Wohnfläche von derzeit ca. 115 m² kann auf großzügige 235 m² erweitert werden – inklusive einer zweiten Etage sowie einer großen, überdachten Terrasse.
Das Fundament der aktuellen Finca bleibt bestehen und dient als solide Basis für den Neubau. Geplant ist eine moderne Luxus-Villa im skandinavisch-nordischen Stil. Ein besonderes Highlight: die umlaufende Terrasse mit Glas-Elementen, die für ein lichtdurchflutetes, offenes Wohnambiente sorgt. Auch der Poolbereich wird erweitert und stilvoll in das Gesamtkonzept integriert.
Die Immobilie befindet sich in einer gefragten Wohnlage mit hoher Lebensqualität – ruhig, naturnah und doch gut angebunden. Der feinsandige Strand ist fußläufig erreichbar, ebenso wie die charmante Stadt Santanyí mit ihren Wochenmärkten, Restaurants und Boutiquen.
Direkte Nachbarschaft zum Naturschutzgebiet garantiert Erholung pur – ideal für Naturliebhaber und Ruhesuchende.
Die Bauzeit der Villa beträgt etwa 12 bis 18 Monate.
Mit dieser Verkaufsaufgabe bieten wir Ihnen das vorgezeichnete Objekt freibleibend und zugleich unsere Dienste als Makler an. Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.
Geldwäsche:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist First Class Immobilien nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten - beispielsweise mittels einer Kopie oder Fotografie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
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Michael Wandel
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