ImmoNr | IF-VK-DEU-0380 |
Kaufpreis | 345.000 EUR |
Nutzungsart | Wohnen |
Objektart | Grundstück |
Objekttyp | Wohnen |
Grundstücksgröße | 774,00 m² |
PLZ | 21244 |
Ort | Buchholz in der Nordheide |
Land | Deutschland |
Über die Entwicklung von der Stadt Buchholz und somit als Randgebiet auch von Hamburg muss man nichts weiter sagen. Mittlerweile ist die Stadt eine Perle im Süden Hamburgs mit hervorragender Infrastruktur und Anbindung mit Autobahn nach HH in ca. 20-30 min.
Dieses Grundstück war ursprünglich für die Familie im Umfeld gedacht und es wurde schon vor vielen Jahren erschlossen. Wie es oft ist, ändern sich Lebensplanungen. Somit haben Sie die Chance eins der letzten Grundstücke im 'Blankenese' von Buchholz zu erwerben. In direkter Nähe befindet sich alles, was Sie für den täglichen Bedarf benötigen. Auch Schulen (Grundschule und Gymnasium 400 m, Realschule 800m) und Kindergarten, sowie Krankenhaus usw. ist alles in unmittelbarer Umgebung zu finden.
Laut Amt ist eine Grundfläche von ca. 170 m² plus 60% im Obergeschoss bebaubar. Es könnte eine Wohnfläche von insgesamt ca. 270 m² entstehen. Eine optimale Größe für die junge, moderne Familie.
Entsprechende Bauträger und Vorschläge können mit Ihnen zusammen erarbeitet werden mit einer möglichen Fertigstellung in 2025/2026.
Mit dieser Verkaufsaufgabe bieten wir Ihnen das vorgezeichnete Objekt freibleibend und zugleich unsere Dienste als Makler an. Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 6,25% inkl. gesetzl. MwSt. auf den Kaufpreis ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Die Firma Immobilien-Führer erhält einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.
Geldwäsche:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist First Class Immobilien nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten - beispielsweise mittels einer Kopie oder Fotografie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
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Michael Wandel
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