ImmoNr | IF-VK-DEU-0384 |
Kaufpreis | 1.800.000 EUR |
Nutzungsart | Anlage |
Objektart | Haus |
Objekttyp | Mehrfamilienhaus |
Wohnfläche | 456,65 m² |
Grundstücksgröße | 2.214,00 m² |
Anzahl Stellplätze | 4 |
PLZ | 42111 |
Ort | Wuppertal |
Land | Deutschland |
Raus aus der Stadt und ab ins Grüne – mit eigenem Büro dabei.
Dieses Mehrfamilienhaus ist für Selbstständige mit stillem Gewebe (Anwalt/Steuerberater/Physiotherapeut/Psychologo oder ähnliches) ideal.
Das Penthouse ist für den neuen Eigentümer vorgesehen und ist derzeit frei lieferbar. Außerdem befindet sich im Erdgeschoss ein ca. 40 m2 großes Büro, das ebenfalls selbst genutzt werden kann.
Das gesamte Haus besticht durch seine ruhige Lage am Ortsrand mit landschaftlichem Weitblick. Die Ausrichtung ist für die lauen Sommertage ideal. Ferner bestehen noch Stellplätze, die selbst genutzt oder vermietet werden können.
Rund herum eine interessante Kapitalanlage und ideal für Eigenbedarf mit geregelter Rendite.
Mit dieser Verkaufsaufgabe bieten wir Ihnen das vorgezeichnete Objekt freibleibend und zugleich unsere Dienste als Makler an. Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 6,25% inkl. gesetzl. MwSt. auf den Kaufpreis ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Die Firma Immobilien-Führer erhält einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.
Geldwäsche:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist First Class Immobilien nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten - beispielsweise mittels einer Kopie oder Fotografie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
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Michael Wandel
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