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Wohnung

Schöne Gartenwohnung in Bendinat in beliebter Anlage

Objektbeschreibung

Dieses wunderschöne Erdgeschoss Apartment befindet sich in einer sehr begehrten Lage von Bendinat im Südwesten von Mallorca. In der Nähe befinden sich der Golfclub von Bendinat und der Yachthafen von Puerto Portals. Kleine Bars und Geschäfte sind ebenfalls bequem mit dem Auto oder zu Fuß erreichbar. Schöne Strände sind ebenfalls in der Nähe. Die Wohnung verfügt über eine Gesamtnutzfläche von ca. 160 m², aufgeteilt in drei Schlafzimmer, zwei Badezimmer, eines davon en suite, eine Küche und ein großes Wohnzimmer. Eine große, nach Südwesten ausgerichtete Terrasse mit Gartenbereich vervollständigt diese Wohnung. Das Apartment verfügt über 3 Gemeinschaftspoolbereiche, in denen Sie sich in der Sonne entspannen können. Die Wohnung kann behindertengerecht genutzt werden mit Zugang direkt zum Parkplatz der Gemeinschaftsanlage.

Lage

Bendinat ist ein hügeliger Küstenabschnitt unweit von Palma und liegt in der Nähe von Puerto Portals, dem berühmten Yachthafen mit zahlreichen Shops und Restaurants. Frei von Hektik ist dieser Ort von Exklusivität der Villen und Apartmentanlagen geprägt und beherbergt den ältesten königlichen Golfplatz unweit der Strände des Südwestens Mallorcas. Bendinat ist nur wenige Autominuten von Palma entfernt und zum Flughafen sind es nur ca 15 min.

Ausstattung

Gemeinschaftspool
Kamin
Parkplatz
Garten

Sonstige Angaben

Mit dieser Verkaufsaufgabe bieten wir Ihnen das vorgezeichnete Objekt freibleibend und zugleich unsere Dienste als Makler an. Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.

Bei dieser Immobilie handelt es sich um ein Gemeinschaftsgeschäft der Firma Immobilien-Führer mit der Firma Krohn & Luedemann Real Estate Mallorca.

Geldwäsche:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist First Class Immobilien nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten - beispielsweise mittels einer Kopie oder Fotografie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.

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