040 611 360 18020
| ImmoNr | IF-VK-ESP-0395 |
| Kaufpreis | 790.000 EUR |
| Nutzungsart | Wohnen |
| Objektart | Haus |
| Objekttyp | Stadthaus |
| Wohnfläche | 170,00 m² |
| Grundstücksgröße | 200,00 m² |
| Anzahl Schlafzimmer | 4 |
| Anzahl Badezimmer | 4 |
| PLZ | 07320 |
| Ort | Santa Maria del Camí |
| Land | Spanien |
| Region | Mallorca |
Dieses charmante Haus im idyllischen Santa Maria bietet die perfekte Grundlage für ein individuelles Renovierungsprojekt. Mit Fantasie und Gestaltungslust entsteht hier ein elegantes Zuhause – oder sogar zwei bis drei separate Wohneinheiten, die flexibel genutzt oder vermietet werden können. Ein Fahrstuhl ist ebenfalls realisierbar und steigert den Komfort zusätzlich.
Auf zwei Etagen verteilen sich aktuell vier Schlafzimmer und vier Bäder. Der großzügige Patio lädt zum Entspannen ein und bietet ausreichend Platz für einen Pool – ideal für sonnige Tage und laue Abende im Freien.
Der ausgeschriebene Preis bezieht sich auf den Ist-Zustand Zustand der Immobilie und bildet die Grundlage für eine persönliche Modernisierung oder umfassende Neugestaltung.
Ein Haus mit Seltenheitswert und großem Entwicklungspotenzial – eine Investition in Lage, Lebensqualität und flexible Nutzungsmöglichkeiten.
Mit dieser Verkaufsaufgabe bieten wir Ihnen das vorgezeichnete Objekt freibleibend und zugleich unsere Dienste als Makler an. Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.
Geldwäsche:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist First Class Immobilien nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten - beispielsweise mittels einer Kopie oder Fotografie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
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Michael Wandel
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