ImmoNr | MCF-WHG1 |
Kaufpreis | 469.000,00 € |
Nutzungsart | Wohnen |
Objektart | Haus |
Objekttyp | Villa |
Wohnfläche | 220,00 m² |
Grundstücksgröße | 200,00 m² |
Anzahl Schlafzimmer | 3 |
Anzahl Badezimmer | 3 |
PLZ | 30813 |
Ort | Murcia / Costa Calida |
Land | Spanien |
Exklusive Villen mit 3 Schlafzimmern und 3 Bädern in der Gegend von Santiago de la Ribera - Mar Menor - 750 Meter vom Strand entfernt.
In allen Villen enthalten:
- Haushaltsgeräte
- Außenlautsprecher
- Fußbodenheizung in 3 Badezimmern
- Toiletten werden an der Wand montiert - aufgehängt
- Pool + Auslauf
- Innen- und Außenbeleuchtung (LED)
- Solarium
- Luftwärmeboiler
- voll ausgestattete Küche + Insel
- geschlossene Garage
- Kunstrasen
- Vorinstallation der Poolheizung
- geschlossene Sommerküche
- voll ausgestattete Badezimmer
- Klimaanlage
- Pergola im Solarium
- Klimaanlage
- Dachterrasse
- Doppelglas
- Elektrische Rollläden
- Garage
- Einbauschränke
- mit weißer Ware
- Nahe Zentrum
- Unterhaltungsmöglichkeiten in der Nähe
- Privater Pool
- Telefon
- Fernsehen
- Terrasse
- Garten
- Viel Licht
- Sicherheitstür
- Vorbau
- Nahe dem Meer
Mit dieser Verkaufsaufgabe bieten wir Ihnen das vorgezeichnete Objekt freibleibend und zugleich unsere Dienste als Makler an. Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.
Bei dieser Immobilie handelt es sich um ein Gemeinschaftsgeschäft der Firma Mi Casa Familie S.L. Immobilien Service.
Geldwäsche:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist First Class Immobilien nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten - beispielsweise mittels einer Kopie oder Fotografie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
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Michael Wandel
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